Export-Checkliste

Diese Checkliste zeigt, welche Unterlagen beim Export per Seefracht ab Deutschland typischerweise benötigt werden. Welche davon für Ihre Sendung gelten, hängt von Ware, Warenwert und Zielland ab – wir prüfen das für Sie vor jeder Buchung.

Grundausstattung für jede Exportsendung

  • Handelsrechnung (Commercial Invoice) – Absender, Empfänger, genaue Warenbeschreibung, Menge, Wert, Währung, Lieferbedingung (Incoterm) und möglichst die Zolltarifnummer.
  • Packliste – Anzahl und Art der Packstücke, Maße, Brutto- und Nettogewichte, Markierungen.
  • EORI-Nummer des Ausführers – für gewerbliche Exporte aus der EU erforderlich.
  • Ausfuhranmeldung (ATLAS) – ab einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro oder mehr als 1.000 kg Gewicht elektronisch beim Zoll. Nach dem Ausgang erhalten Sie den Ausgangsvermerk als Nachweis, z. B. für die Umsatzsteuer.
  • Konnossement (Bill of Lading) oder Seefrachtbrief – stellt die Reederei nach der Verschiffung aus; wir kümmern uns um die Abstimmung.
  • VGM – das verifizierte Bruttogewicht des beladenen Containers muss vor der Verladung gemeldet werden.

Je nach Ware zusätzlich

  • Ursprungsnachweis – Ursprungszeugnis der IHK oder Präferenznachweis (z. B. EUR.1 oder Erklärung zum Ursprung), damit der Empfänger ggf. Zoll spart.
  • Ausfuhrgenehmigung (BAFA) – für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) oder bei Embargo-Ländern.
  • Gefahrgut-Erklärung (IMDG) – bei Batterien, Chemikalien, Farben, Fahrzeugen mit Kraftstoff u. Ä.
  • Holzverpackungen nach ISPM 15 – Paletten und Kisten aus Vollholz müssen behandelt und gekennzeichnet sein.
  • Zertifikate – z. B. Konformitäts-, Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnisse.

Besonderheiten nach Zielregion

RegionWorauf Sie achten sollten
WestafrikaFür viele Länder ist eine elektronische Ladungsvoranmeldung (Cargo Tracking Note, z. B. ECTN oder BESC) vor der Verschiffung Pflicht. Ohne sie drohen hohe Strafen im Zielhafen.
Mittlerer Osten / GolfRechnung und Ursprungszeugnis müssen teils von Kammer oder Konsulat legalisiert werden. Für Saudi-Arabien sind Produkt-Konformitätsnachweise (SABER) erforderlich. Derzeit: Hinweise zur Straße von Hormus beachten.
Nord- und MittelamerikaFür die USA gelten Vorabmeldungen der Ladung (24-Stunden-Regel, ISF „10+2“ durch den Importeur). Genaue Warenbeschreibungen sind Pflicht – Sammelbegriffe wie „Ersatzteile“ reichen nicht.
Australien / NeuseelandStrenge Biosicherheitsregeln: Ladung und Container müssen sauber sein. In der Saison (etwa September bis April) ist für bestimmte Waren eine Behandlung gegen die Marmorierte Baumwanze vorgeschrieben.
FernostGenaue Warenbeschreibung und Zolltarifnummern auf allen Dokumenten; für bestimmte Waren Registrierungen oder Zertifikate im Zielland.

Hinweis: Einfuhrvorschriften ändern sich häufig. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung – alle Angaben ohne Gewähr. Sprechen Sie uns vor der Buchung an, wir prüfen die Anforderungen für Ihr Zielland.

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